Ab dem Jahr 2010 gilt die neue Kurbeitragssatzung der Stadt Cuxhaven.
Zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung von Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, sowie für die zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen erhebt die Stadt Cuxhaven Kurbeiträge.
Saubere Strände, die Aufsicht durch Rettungsschwimmer, Konzertveranstaltungen, Gymnastik am Strand, Volleyball-Turniere – all das und noch viel mehr ist für unsere Gäste kostenlos. Finanziert wird dieser Service über den Kurbeitrag, den jeder Gast in Cuxhaven leistet.
Weiterhin ist auch klar geregelt, dass der Vermieter von Unterkünften, den Kurbeitrag in Cuxhaven einzufordern hat.
Die Beitragshöhe
je Übernachtung und Person
Kurzone 1
Hauptsaison 15.03. – 31.10.: 2,80 €
Nebensaison 01.11. – 14.03.: 1,80 €
Kurzone 2
Hauptsaison 15.03. – 31.10. 1,60 €
Nebensaison 01.11. – 14.03.: 1,10 €
zusätzlich gehören folgende Zeiten zur Hauptsaison:
– eine Woche vor und nach Ostern
– 23.12. bis 31.12.
Vom Kurbeitrag befreit sind
─ Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
─ Personen, welche sich im Erhebungsgebiet aufhalten, dort aber keine Unterkunft nehmen.
─ Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven,
wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
─ Wehrpflichtige für die Dauer ihrer Stationierung und Zivildienstleistende mit Dienststelle im Erhebungsgebiet.
─ Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind
(amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“).